In einer aktuellen Pressemitteilung gibt die Firma GKS Klima-Service GmbH & Co. KG bekannt, dass sie das neue Elektroauto "ID.Buzz Cargo" von Volkswagen in ihre Fahrzeugflotte aufgenommen hat. Der „ID.Buzz Cargo“ ist mittlerweile das neunte Fahrzeug mit Elektroantrieb im Fuhrpark. Bei den anderen acht Fahrzeugen handelt es sich um ID.3 und ID.4. Diese Fahrzeuge werden unseren Mitarbeitern durch Gehaltsumwandlung als Firmenwagen zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen ist stolz darauf, Vorreiter in Sachen Umweltfreundlichkeit zu sein und setzt sich für eine nachhaltigere Zukunft ein. Der "ID.Buzz Cargo" ist das perfekte Fahrzeug für den Einsatz in der Stadt, da es keine Emissionen produziert und sehr leise ist.
Die Mitarbeiter der GKS sind begeistert von dem neuen Auto und freuen sich, zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks beizutragen. Das Unternehmen plant, in Zukunft noch weitere Elektrofahrzeuge in ihre Flotte aufzunehmen, um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Neue VDMA-Veröffentlichung beschreibt Wege für die Optimierung von Luftfilteranlagen mit Fokus auf Energiekosteneinsparung und Verbesserung des CO2-Footprints.
Innenraumluft die den geforderten Qualitätsansprüchen entspricht sowie die Senkung von Betriebskosten stehen im Fokus, wenn es um die Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen geht.
Hierzu zeigt die aktuelle VDMA-Veröffentlichung „Energieeffiziente Luftfiltration - Kosten sparen durch effiziente Luftfilter“ entsprechende Maßnahmen und Vorschläge auf.
Damit adressiert die Veröffentlichung gezielt Personen mit Bauvorhaben, Eigentümer und Betreiber von Gebäuden sowie Investoren. Darüber hinaus Planer, Ingenieure und Unternehmen des Gebäude- und Facility Management. Ebenso Dienstleister der Instandhaltung im privatwirtschaftlichen und öffentlichen Sektor sowie politische Entscheider.
Hoher Informationsbedarf fordert Expertenwissen. Zweite Informationsschrift informiert detailliert zum Thema Raumlufttechnische Anlagen im Gesundheitswesen.
Die Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung Gebäudetechnik (AIG) im VDMA hat unter Mitwirkung von Unternehmen der Fachabteilung Klima- und Lüftungstechnik sowie mit Experten externer Institutionen eine zweite Informationsschrift der Reihe „Raumlufttechnische Anlagen in Zeiten von COVID-19“ herausgebracht.
In der durch die COVID-19-Pandemie geprägten Zeit stehen vornehmlich Einrichtungen des Gesundheitswesens vor enormen Herausforderungen. Es gilt insbesondere, die benötigten Behandlungskapazitäten für Erkrankte und Verdachtsfälle bereit zu stellen. Raumlufttechnische Anlagen spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Der Betrieb und die Nutzung dieser Anlagen sorgt bei Trägern und Betreibern von Einrichtungen des Gesundheitswesens für Unsicherheit in der aktuellen Situation und wirft viele Fragen auf.
Umnutzung von Räumlichkeiten
Das neue Informationsblatt „"Empfehlungen für das Gesundheitswesen" befasst sich eingehend mit der Eignung und den Betriebsbedingungen verschiedener Räumlichkeiten mit Raumlufttechnischen Anlagen für die beiden Nutzungsfälle Regelbetrieb (Standardanforderung nach DIN 1946-4:2018-09) und Belegung mit Corona-(Verdachts-)Fällen.
Ziel der Informationsschrift ist es, bei Umnutzung von Räumlichkeiten in Krankenhäusern und andere Gesundheitseinrichtungen, die Verbreitung von COVID-19 durch Lüftungs- und Klimatechnische Anlagen sowie zwischen Raumbereichen zu unterbinden. Die beschriebenen gebäude- und anlagenspezifischen Maßnahmen sind für Einrichtungen gedacht, die über Raumlufttechnische Anlagen verfügen und in deren Räumlichkeiten infektiöse Patienten sowie Verdachtsfälle ambulant, teilstationär oder stationär untersucht und behandelt werden.
Erste Informationsschrift vermittelt Basiswissen
Bereits Anfang April entstand im Fachverband Allgemeine Lufttechnik zum Thema Lüftungstechnische Anlagen in Zeiten von COVID-19 die erste Informationsschrift „Grundlagen zum Betrieb und zur Nutzung“.
Diese Publikation des Arbeitskreises Luftfilter richtet sich an Fachleute aus der Lüftungs- und Klimatisierungstechnik, an Facility-Service-Dienstleister sowie an Betreiber von Gebäuden, die mit Raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet sind.
Die beschriebenen, anlagenspezifischen Vorsichtsmaßnahmen sind für kommerzielle und öffentliche Gebäude, darunter beispielsweise Verwaltungs- und Bürogebäude, Schulen, Einkaufszentren und Kultureinrichtungen gedacht.